Arbeits- und Schulunfälle, D-Arzt

D-Arzt Praxis OrthoTeam Lahr, Praxis für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Schulunfälle und Kindergartenunfälle Bild: iStock.com/Halfpoint

Ein Schwerpunkt des Orthoteams Lahr ist die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Schul- und Kindergartenunfällen im sog. D-Arztverfahren (DAV).

Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) wird vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften bei entsprechender Qualifikation (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Spezielle Unfallchirurgie) zugelassen.

Was sind Arbeitsunfälle?

Der Begriff  ‚Arbeitsunfall‘ ist im sog. SGB VII gesetzlich definiert. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein ‚von außen auf den menschlichen Körper einwirkendes, unfreiwilliges Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt‘.

Versichert sind hierbei nicht nur der Weg von und zur Arbeitsstätte, sondern alle Unfälle, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten zu betrieblichen Zwecken erfolgen; ebenso Dienstreisen, Betriebssport, Betriebsfeiern, -ausflüge usw.

Ablauf

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen sich Verletzte bei einem D-Arzt vorstellen. Dieser führt die notwendige Diagnostik und Erstbehandlung durch. Bei geringfügiger Verletzung entscheidet der D-Arzt, ob eine Weiterbehandlung im Anschluss auch durch den Hausarzt erfolgen kann, bei schwerwiegenderen Verletzungen ist aber auch eine Zuweisung in eine von den Berufsgenossenschaften zugelassenen Kliniken möglich.

Der Heilverlauf wird im Orthoteam kontrolliert und begleitet, angefangen von der Attestierung kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit bis hin zur Umsetzung spezieller Maßnahmen am Arbeitsplatz, Wiedereingliederung oder Einleitung von Rehamaßnahmen.

Was ist KEIN Arbeitsunfall?

Die Entscheidung, ob ein Arbeitsunfall im Sinne der Sozialgesetzgebung vorliegt oder nicht, trifft der D-Arzt. In der Regel ist dies gegeben. Es gibt jedoch immer wieder vorliegende Bedingungen, die einen Arbeitsunfall ausschließen.  

Es liegt zum Beispiel kein Arbeitsunfall vor, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne äußere Einwirkung entstehen. Zum Beispiel handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, wenn der Arbeitnehmer auf der Arbeit wegen eines Schwächeanfalls stürzt und sich dabei verletzt. 

Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin im Orthoteam Lahr

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